Vogelschutz Eiderstedt
Streit um EU-Vogelschutzgebiet
Eiderstedt bestätigt
NABU Vogel-Ergebnisse!
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Neumünster, 8. Februar 2005 - Im Streit um das EU-Vogelschutzgebiet Eiderstedt
liegen neue Zahlen über die Brutbestände der relevanten Vogelarten aus dem Jahr
2004 vor - erhoben von Jägern und Landwirten aus Eiderstedt im Auftrag des
Naturschutzverein und der Jägerschaft Eiderstedt - Beide entschiedene Gegner einer
Ausweisung. Das nun vorliegende, Fachleute jedoch kaum überraschende Ergebnis
der neuen Untersuchung zeigt: Die vom NABU erhobenen Daten sind zutreffend,
in 2004 wurden von den Einheimischen bei einigen Arten sogar mehr Vögel
gezählt, als der NABU in den Jahren davor ermittelte! - so der Inhalt eines Berichtes
der „ Husmer Nachrichten“ vom 8. Februar 2005. Für den NABU Landeschef Hermann
Schultz ist dies ein zusätzlicher Beweis für die Schutzwürdigkeit Eiderstedts.
Einer Meldung Eiderstedts als EU-Vogelschutzgebiet durch das Umweltministerium
steht nun nichts mehr im Wege.
Die Auseinandersetzung um die Ausweisung der Halbinsel Eiderstedt als EUVogelschutzgebiet
wurde im letzten Jahr seitens der IG Rettet Eiderstedt mit einer
bislang im Land kaum beobachteten Härte geführt. Eierwerfer nahmen den Minister
ins Visier, polemische Attacken selbst des Landrates des Kreises, Dr. Bastian, hatten
vor allem das Ziel, den NABU wegen seiner Gutachtertätigkeit zu diskreditieren.
Landrat Bastian ging in einer öffentlichen Veranstaltung sogar so weit, dem Leiter
des Michael-Otto-Instituts im NABU Dr. Hermann Hötker, wissenschaftlich verantwortlich
für die NABU Untersuchungen auf Eiderstedt, vorzuwerfen, ein „gezinktes
Gutachten vorgelegt“ zu haben.
Für den NABU Landesvorsitzenden Hermann Schultz ist klar:“ Die Anschuldigungen
gegen den NABU sind wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen. Die Stimmigkeit
der Aussagen des NABU wird nun auch in der von den Eiderstedtern in
Auftrag gegebene Arbeit bestätigt.“ Darüber - so Schultz - freue er sich sehr.
Der NABU bedauert, dass die Auftraggeber bisher noch immer nicht das Gutachten
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht haben - wie es beim NABU zu jeder Zeit Praxis
war. Auch das OVG, dessen Entscheidung noch aussteht, ist unverzüglich zu unterrichten.
NABU Landesvorsitzender Hermann Schultz: „Auch die Landesregierung hat jetzt
keinen Grund mehr, die Meldung des Gebietes weiter aufzuschieben. Ein
„Hängebeschluss“ des OVG steht nicht zu erwarten, da der Klagegrund - eine angeblich
falsche Datengrundlage für die Ausweisung - auch für die Richter erkennbar
entfallen ist.“
Rückfragen: Ingo Ludwichowski; Im Internet zu finden unter www.NABU-SH.de
