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neue Jagdscheinprüfungsordnung

Jägerprüfungsverordnung: Landwirtschaftsminister Christian von Boetticher setzt neue Regelungen in Kraft

KIEL. Die Arbeiten an der neuen Jägerprüfungsverordnung sind abgeschlossen. Der Verordnungstext wurde jetzt von dem Minister für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Dr. Christian von Boetticher, unterzeichnet, so dass die neuen Regeln am 24. Februar 2006 in Kraft treten werden. Damit wird die bisherige Prüfungsordnung abgelöst, die für die unteren Jagdbehörden ein sehr unflexibles Verfahren vorgab.

Eine wesentliche Änderung ist, dass künftig Jägerprüfungen ganzjährig zu frei zu wählenden Zeitpunkten abgehalten werden können. Außerdem können gemeinsame Prüfungsausschüsse für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte gebildet werden. Auch im Hinblick auf die Durchführung von so genannten Kompaktkursen entfällt die örtliche Zuordnung zu einem bestimmten Prüfungsausschuss. Die Jägerprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Auch nicht bestandene Prüfungsabschnitte (Schießprüfung oder schriftlicher und mündlich-praktischer Teil) können innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten auch vor Prüfungsausschüssen anderer Jagdbehörden des Landes beliebig oft wiederholt werden.

Für die Jagdbehörden können sich eine erhebliche Arbeitsentlastung sowie Kosteneinsparungen ergeben, da gemeinsame Prüfungen oder eine Weiterleitung an andere Prüfungsausschüsse ermöglicht werden.
Seitens des Ministeriums sind die unteren Jagdbehörden um einen ständigen Informationsaustausch über Prüfungstermine gebeten worden, so dass interessierten Prüflingen kurzfristig die erforderlichen Auskünfte erteilt werden können.





Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Seyfert, Christiane Conrad | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel | Telefon 0431 988-7201, -7204 | Telefax 0431 988-7137 | E-Mail: pressestelle@mlur.landsh.de <mailto:pressestelle@mlur.landsh.de> | Presseinformationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de