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Wild- und Grünbrücken erwünscht

Wildbrücke zur Schaffung von Wildkorridoren

Die AGNJ-SH setzt sich auch dafür ein, durch naturnahe Lebensraumgestaltung Flora und Fauna bestmöglichst aufeinander abzustimmen, um Lebensräume – nicht nur für jagdbare Wildtiere – zu optimieren. Wildökologische Raumordnung soll darum integraler Bestandteil der Landschaftsplanung sein.

Artenschutz und Biotopschutz sind miteinander verbunden, da nur durch den Schutz der Lebensräume die darin existierenden Arten zu erhalten sind. Im Wesentlichen muss daher der Artenschutz über den Schutz der Ökosysteme und den Biotopschutz realisiert werden.


Einige Arten und Artengruppen benötigen allerdings in unserer Kulturlandschaft zusätzliche, gezielte Hilfsmaßnahmen, die den Lebensraumschutz ergänzen. Hierzu zählt die AGNJ-SH auch sogenannte „Wild- oder Grünbrücken“ über Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur.

So dienen sie z.B. der von der AGNJ-SH erwünschten Ausdehnung des Verbreitungsgebietes unseres heimischen Rotwildes.

Eine wildökologische Raumplanung, die auch die Schaffung von Verbindungskorridoren zwischen den Teilbeständen und eine Ausdehnung des Verbreitungsgebietes prüft, erscheint dringend erforderlich. Rotwild ist kein ursprünglicher Waldbewohner. In Zukunft sollen ihm mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Lebensräume auch außerhalb geschlossener größerer Waldkomplexe zu besiedeln.
Hierzu dienen auch die in Schleswig-Holstein geplanten, fertiggestellten oder im Bau befindlichen „Wild- oder Grünbrücken“.

Helmut Neu