Kabinett stimmt Konzept der Forstreform zu
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Medien-Information
4. September 2007
NORDERSTEDT / KIEL. Die Landesregierung hat im Rahmen der Kabinettsklausur die vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vorgelegte Forstreform gebilligt.
Grundlage dieser Reform ist ein Beschluss der Landesregierung vom 18.04.07, dass der Forstbetrieb der Landesforstverwaltung zum 01.01.2008 in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) organisiert wird. Dazu wird dem Landtag ein Gesetzentwurf vorgelegt, der den Übergang des gesamten forstlichen Landesvermögens, die Personalüberleitung sowie die Organisation der neuen Anstalt regelt.
Die zukünftige Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten wird nach wirtschaftlichen Grundsätzen geführt und soll gewinnorientiert arbeiten. Dabei ist sie zu kaufmännischer Buchführung und Bilanzierung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet. Der Anstaltsleitung wird ein Verwaltungsrat aus fünf Personen zur Seite gestellt, der eine Steuerungsfunktion bei Grundsatzfragen erhält.
Die neue Forstanstalt soll 150 Stellen erhalten, davon 20 Auszubildende für den Beruf des Forstwirtes. Die Personalreduktion von derzeit 294 auf in der Endstufe etwa 177 Mitarbeiter kann schrittweise ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen. Es werden die am 31.12. 2007 in der Landesforstverwaltung beschäftigten Beamten und Angestellten auf die Anstalt übergeleitet, sofern sie nicht mit hoheitlichen Tätigkeiten betraut sind. Im September/Oktober 2007 erfolgt ein Personalauswahlverfahren nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung mit dem Ziel, die in der Anstalt nicht benötigten Beamten und Angestellten an das MLUR zu versetzen und dort mit anderen amtsangemessenen Aufgaben zu beschäftigen. Zusätzlich erfolgt eine Ausschreibung weiterer Stellen im Fachbereich des MLUR, die als Verwendungsalternative angeboten werden. Für die Gruppe der Forstwirte ist dagegen ein kompletter Personalübergang vorgesehen. Hier soll der schrittweise Abbau bis zur Zielgröße von ca. 65 bis zum Jahre 2012 vollzogen sein.
Zukünftig werden nur noch 30 Förstereien das operative Geschäft erledigen. Dazu ist eine organisatorische Gliederung der Förstereien in drei Regionalbereiche geplant. Die künftig 3 statt bisher 6 unteren Forstbehörden werden fachlich und disziplinarisch dem MLUR unterstellt.
Die forstlichen Gemeinwohlleistungen werden auch weiterhin erbracht. Der Entwurf einer entsprechenden Zielvereinbarung der Landesregierung mit dem Landtag einerseits und der Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten andererseits wurde am 04.09.2007 vom Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es wurden folgende Grundsätze berücksichtigt:
* Die Grundleistungen für das Allgemeinwohl (Waldpädagogik, Umweltbildung, Erholungsleistungen, Naturschutz) werden auch weiterhin vor Ort erbracht
* Die Neuwaldbildung wird weitergeführt (z. B. aus Erlösen für entbehrliche Flächen)
* Der Erlebniswald Trappenkamp und die Jugendwaldheime bleiben vollständig erhalten und bekommen die dafür notwendige Finanzausstattung
Es soll versucht werden, für Infrastruktur- und Tourismusleistungen (z. B. Trimm-dich-Pfade, Parkbänke, Reitwege) Beiträge Dritter zu erheben. Darüber hinaus soll das Naturwaldprogramm überprüft werden, wobei auf Naturwälder aber nicht generell verzichtet wird. Nichtholzbodenflächen mit vorrangiger Naturschutzfunktion werden in einer Größenordnung von ca. 1200 ha auf die Stiftung Naturschutz übertragen, so dass die Anstalt bei Pflege und Unterhalt dieser Flächen entlastet wird. Der Verkauf von unwirtschaftlichen und entbehrlichen Splitterwaldflächen wird auf der Basis des bereits vom Landtag verabschiedeten Kriterienkataloges weitergeführt.
"Wir gehen davon aus, dass gegenüber dem Stand von 2005 Einsparungen von insgesamt rund 3,2 Millionen Euro erzielt werden. Ab 2012 soll es für die forstbetrieblichen Aufgaben der Forstanstalt keine Zuwendungen durch das Land mehr geben", so Minister von Boetticher.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstverwaltung wurden und werden regelmäßig über den Stand des Umorganisationsprozesses informiert.
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