Landesbetrieb Küstenschutz und Nationalparkverwalt
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Neuer Landesbetrieb: Schleswig-Holsteins Küstenschutz, Nationalparkverwaltung und Meeresschutz neu organisiert
HUSUM. Umweltminister Dr. Christian von Boetticher hat eine neue Ära für den Küstenschutz, die Wattenmeer-Nationalparkverwaltung und den Meeresschutz in Schleswig-Holstein eingeläutet. Der neue Landesbetrieb Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN) hat damit nun auch offiziell seine Arbeit aufgenommen. Bei einer Festveranstaltung in Husum sagte Umweltminister von Boetticher heute (11. Januar): "Mit der Gründung des Landesbetriebes setzen wir eine der größten Verwaltungsstrukturreformen in dieser Legislaturperiode um. Die Wasserwirtschaft in Schleswig-Holstein kann stolz darauf sein, dass sie ihre Rolle als Vorreiter und Leistungsträger wieder einmal unter Beweis stellt."
Im neuen Landesbetrieb werden 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammengefasst. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst die Bereiche Küstenschutz und Häfen, das Nationalparkamt (NPA), die NationalparkService gGmbH (NPS) und Teile der Tätigkeitsfelder der staatlichen Umweltämter. Die neue Struktur ermöglicht eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen der bisherigen Nationalpark-, Küstenschutz- und Wasserwirtschaftsverwaltung bei den zu erledigenden Aufgaben des Küsten- und Hochwasserschutzes, der Wasserrahmenrichtlinie, den trilateralen Wattenmeerverpflichtungen, dem Meeresschutz und der Gefahrenabwehr.
Direktor des neuen Landesbetriebes wird der Leiter des Amtes für ländliche Räume (ALR) Husum, Dr. Johannes Oelerich, sein Stellvertreter der bisherige NPA-Leiter, Dr. Detlef Hansen. Oelerich sagte: "Wir sichern das Leben und das Eigentum der Menschen in den Küstengebieten im Einflussbereich von Nord- und Ostsee und wir schützen das Wattenmeer in seiner natürlichen Dynamik." Damit würde klar zum Ausdruck gebracht, dass die Sicherheit von Menschen und Sachwerten und die Bewahrung des Naturerbes in Einklang gebracht werden müssten.
Umweltminister von Boetticher betonte: "Ziel der Gründung des Landesbetriebes ist es, vor dem Hintergrund knapper Mittel die steigenden fachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen zu erfüllen." Dies soll nach seinen Worten durch eine weitere Optimierung der Aufgabenwahrnehmung erreicht werden, bei der die Behörden, die derzeit für den Schutz eines gemeinsamen Lebens- und Naturraums verantwortlich sind, nun endlich auch unter einem Dach zusammengeführt werden. Synergien werden nicht zuletzt durch die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur und Betriebsmitteln geschaffen, ferner beim gewässerkundlichen Mess- und Beobachtungsdienst für Küstengewässer, Binnengewässer und Grundwasser, bei der Bekämpfung von Meeresverschmutzungen mit einem zentralen Stab oder bei Planung und Durchführung von Baumaßnahmen sowie Betrieb von Küstenschutzanlagen in Schleswig-Holstein.
"Mit der Gründung eines schlagkräftigen Landesbetriebes stellt sich die Landesregierung also auch den besonderen Herausforderungen des Klimawandels in den Küstenregionen", sagte von Boetticher. Zudem werde die hohe ökologische und ökonomische Bedeutung, die das Land seinem Nationalpark zuerkennt, durch die Integration des Nationalparkamtes und der Nationalpark-Service gGmbH in den neuen Landesbetrieb erneut deutlich.
Die Zentrale des neuen Landesbetriebes nimmt ihren Sitz in Husum. Größere Betriebsstätten gibt es in Tönning (Nationalparkverwaltung), Itzehoe und Kiel. Daneben existieren an der Nord- und Ostseeküste sowie im Binnenland 33 weitere Standorte: Baubetriebe, Sperrwerke oder Nationalpark-Infozentren wie das Multimar Wattforum.
Hintergrund zum Landesbetrieb:
Der LKN ist nach Landeshaushaltsordnung ein "rechtlich unselbständiger, haushaltsmäßig gesondert geführter Teil der unmittelbaren Landesverwaltung, dessen Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist". Diese Rechtsform ist der hoheitlich und politisch bedeutsamen Aufgabe des Küstenschutzes angemessen, bei der unmittelbar Sicherheitsbelange des Landes betroffen sind und im Notfall der unmittelbare Durchgriff des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gesichert sein muss. Ansonsten erfolgt die Steuerung des LKN mit Hilfe von Wirtschaftsplänen und Zielvereinbarungen.
Die Einführung einer Budgetplanung mit der Möglichkeit der Rücklagenbildung, die Verwendung des kaufmännischen Rechnungswesens (Doppik) sowie darauf aufbauend eine aufgabenorientierte Kostenleistungsrechnung und ein bewertendes Controlling werden es dem zukünftigen Landesbetrieb ermöglichen, vorhandene Effizienzpotentiale zu ermitteln und zu realisieren.
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