Fallenjagd

Ist die Fallenjagd noch zeitgemäß?

Die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd/Schleswig- Holstein lehnt, gestützt auf den gegenwärtigen fachlichen Wissensstand, den Einsatz von Fallen, der das Ziel hat, Bestände von Raubsäugern zu reduzieren, ab.
Auch die derzeit zugelassenen Fallen und die angewendeten Fangmethoden geben nicht durchgehend die Gewähr, dass Raubsäuger “human” und tierschutzgerecht gefangen werden.

Ungewollte Beifänge und technische Grenzen

Es ist nahezu ausgeschlossen, selektiv nur ganz bestimmte Arten zu fangen. Der Anteil ungewollter Beifänge, auch solcher von geschützten Arten, kann u.U. hoch sein. Außerdem ist eine zuverlässige externe Kontrolle der verwendeten Fallen, der Fangmethoden und der Fänge in der Praxis nicht zu gewährleisten. Auch hier ist, wie leider so oft, Missbrauch nicht auszuschließen. Trotz Schulungen verfügen nur wenige Fänger über gründliche Kenntnisse und Handfertigkeiten und nicht zuletzt über die erforderliche Zeit für optimalen Einsatz und Beaufsichtigung von Fallen. Auch Fanggeräte und -methoden sind, wie erwähnt, keinesfalls so ausgereift, dass sie mit hoher Sicherheit einsetzbar sind.

Forschungsprojekt und Klärungsbedarf

Ein international abgestimmtes Forschungsprojekt zur Prüfung der Tier- und Artenschutz-Konformität von Fallen und Fangmethoden könnte zu diesem Teilbereich des Fangjagd-Komplexes empirisch überzeugende Einsichten schaffen.
Ein entsprechendes Abkommen über internationale “humane” Fangnormen (Agreement on International Humane Trapping Standards/AIHTS) zwischen der EU, Kanada und Russland aus dem Jahr 1997 legt sehr detailliert Zielsetzung und erforderliche methodische Schritte fest.
Es trat in der EU 1999 provisorisch in Kraft, wurde jedoch erst einmal “vergessen” und ist bis heute nicht ratifiziert und umgesetzt.
Es bleibt zu hoffen, dass Politik und Verwaltung einen zügigen Start der Untersuchungen ermöglichen. Jedoch dürften auch die zu erwartenden Ergebnisse bezüglich der technologischen Aspekte der Fangjagd schwerlich dazu dienen können, eine prinzipielle Vertretbarkeit oder gar Notwendigkeit der Fangjagdpraxis zu belegen.

Fehlfänge, die fast täglich vorkommen!

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