Zur Organisation und Methodik der Abschlussprüfung sind folgende Richtlinien und Maßnahmen zu berücksichtigen
- Aufsicht durch Jagdbehörden.
- Festlegung von Lernzielen und Lehrinhalten unter besonderer Gewichtung praktischer Kenntnisse.
- Einführung eines landeseinheitlichen standardisierten, objektiven Ausbildungs- und Prüfungsverfahrens.
- Erstellung eines Fragenkataloges mit Muster- Antworten, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn der Ausbildung zur Verfügung gestellt wird.
- Einsatz fachlich und didaktisch kompetenter Ausbilder.
- Paritätisch mit qualifizierten Vertretern der verschiedenen Fachgebiete besetzte Prüfungskommissionen.
- Mündliche und schriftliche Prüfung (z.B. multiple choice-Verfahren, Protokollierung/Dokumentation).
- Praktische Prüfung im Revier (Bestimmen, Ansprechen etc.).
- Schießprüfung (Kugel und Schrot), Bewertung der Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Schießleistungen während der Ausbildung.
- Bei Nicht-Bestehen kann jede Teilprüfung bereits im selben Jahr wiederholt werden.