Landeseinheitliche Lehr- und Prüfungsverfahren

Zur Organisation und Methodik der Abschlussprüfung sind folgende Richtlinien und Maßnahmen zu berücksichtigen

  • Aufsicht durch Jagdbehörden.
  • Festlegung von Lernzielen und Lehrinhalten unter besonderer Gewichtung praktischer Kenntnisse.
  • Einführung eines landeseinheitlichen standardisierten, objektiven Ausbildungs- und Prüfungsverfahrens.
  • Erstellung eines Fragenkataloges mit Muster- Antworten, der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Beginn der Ausbildung zur Verfügung gestellt wird.
  • Einsatz fachlich und didaktisch kompetenter Ausbilder.
  • Paritätisch mit qualifizierten Vertretern der verschiedenen Fachgebiete besetzte Prüfungskommissionen.
  • Mündliche und schriftliche Prüfung (z.B. multiple choice-Verfahren, Protokollierung/Dokumentation).
  • Praktische Prüfung im Revier (Bestimmen, Ansprechen etc.).
  • Schießprüfung (Kugel und Schrot), Bewertung der Gesamtleistung unter Berücksichtigung der Schießleistungen während der Ausbildung.
  • Bei Nicht-Bestehen kann jede Teilprüfung bereits im selben Jahr wiederholt werden.
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