Das schleswig-holsteinische Landesjagdgesetz von 1999 stellt in § 18 die Fütterung von Schalenwild grundsätzlich unter Verbot. Zur Kirrung vermerkt die Obere Jagdbehörde: “Das gelegentliche Anlocken mit geringen Futtermitteln zum Zweck der Bejagung von Schwarzwild gilt nicht als Fütterung”.
Diesen Entscheidungen sind sehr kontroverse Diskussionen vorausgegangen; folglich finden sie auch unterschiedliche Akzeptanz. Beobachtungen in manchen Revieren und Gespräche mit Jägern bestätigen die Vermutung, dass namentlich in Hochwild-Regionen die genannte Regelung für zu radikal gehalten wird, zumal in einigen anderen Bundesländern die Fütterung gestattet ist.
So wird geschätzt, dass in Deutschland neben Heu, Rüben, Kartoffeln, Pellets etc. pro Jahr bis zu 30.000 (dreißigtausend) Tonnen Körnermais in den Revieren ausgebracht werden.
Fütterung abgelehnt
Die Arbeitsgemeinschaft Naturnahe Jagd lehnt, aus ethischen wie aus ökologischen Gründen, Fütterungen strikt ab.
Eine maßvolle Kirrung ausschließlich für eine effektivere Einzeljagd auf Schwarzwild hält sie zwar im Einzelfall für zulässig. Dabei ist sie sich jedoch der Tatsache bewusst, dass die Übergänge fließend sind und Kirrungen auch in Schleswig-Holstein in durchaus missbräuchlichem Umfang betrieben werden. Der Egoismus mancher Revierinhaber führt stellenweise zu einem fast wettkampfmäßigen Massenangebot von Leckereien zu allen Jahreszeiten.
Da die Einhaltung der Empfehlungen für den Betrieb von Kirrungen nicht überprüfbar ist, sollte ggf. über ein komplettes Verbot nachgedacht werden.
Befürworter von Fütterungen argumentieren, dass in der intensiv genutzten Kulturlandschaft zwar im Sommer ein üppiges Nahrungs- und Deckungsangebot für das Wild herrsche. Im Herbst und Winter jedoch würde das Wild durch das Abernten der Felder in Nahrungsnot geraten.
Indessen kann das Problem nachhaltig und naturnah nicht durch künstliche Fütterung, sondern allein durch Biotoppflege gelöst werden, – eine Binsenweisheit auch in Jägerkreisen.
“Notzeiten” im Widerspruch
“Notzeiten” werden vom Menschen definiert, nicht vom Wild.
Wildtiere haben in ihrer Evolution unterschiedliche Strategien für das Überleben in Mangelzeiten entwickelt. Damit haben sie sehr erfolgreich Jahrtausende überlebt.
“Notzeiten” können auch als Chance für einen Wildbestand angesehen werden, da sie eine natürliche Selektion auf Fitness bewirken. Es ist fragwürdig, ob die von den Befürwortern vorgegebenen Ziele (Konditionsverbesserung, Tierschutz, Artenschutz, Naturschutz) durch Fütterung überhaupt nachhaltig erreicht werden.
Bei manchen Arten kann Winterfütterung ernährungsphysiologisch riskant und bisweilen sogar todbringend sein.
Bei weiblichen Wildschweinen kann sie zu erhöhter Fruchtbarkeit führen, sodass die Bestände, wie vielerorts zu beobachten, aus dem Ruder laufen.
“Notzeiten” für Wildtiere treten in Norddeutschland extrem selten auf. Sie haben in der Vergangenheit nicht dazu geführt, dass das heimische Wild in seinem Fortbestand jemals ernsthaft gefährdet war.
Im Übrigen fällt auf, dass die Diskussion um die Notwendigkeit von Fütterungen sich im Wesentlichen auf solche Arten beschränkt, die keinesfalls bestandesgefährdet sind, sondern, wie etwa das Schalenwild, geradezu luxurieren.